Der Umzug nach Österreich bringt viele Veränderungen mit sich – auch steuerlich. Wer aus Deutschland, der Schweiz oder einem anderen Land nach Österreich zieht, muss sich mit einem neuen Steuersystem auseinandersetzen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige rund um die Steuererklärung beim Umzug nach Österreich: Wann Sie steuerpflichtig werden, welche Steuersätze gelten, wie Sie die Doppelbesteuerung vermeiden und welche Kosten Sie absetzen können.
Wann werden Sie in Österreich steuerpflichtig?
Die Frage der Steuerpflicht ist beim Umzug nach Österreich eine der ersten, die geklärt werden muss. In Österreich gibt es zwei Arten der Steuerpflicht:
Unbeschränkte Steuerpflicht
Sie werden in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Wohnsitz in Österreich: Sobald Sie einen Wohnsitz begründen (d. h. eine Wohnung beziehen und sich anmelden), sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Das gilt ab dem Tag der Wohnsitzbegründung
- Gewöhnlicher Aufenthalt: Wenn Sie sich mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Österreich aufhalten, wird ein gewöhnlicher Aufenthalt angenommen
Bei unbeschränkter Steuerpflicht wird Ihr gesamtes Welteinkommen in Österreich besteuert – also auch Einkünfte aus dem Ausland.
Beschränkte Steuerpflicht
Eine beschränkte Steuerpflicht besteht, wenn Sie keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, aber Einkünfte aus Österreich beziehen (z. B. Mieteinnahmen aus einer österreichischen Immobilie). In diesem Fall werden nur die österreichischen Einkünfte besteuert.
Das Zuzugsjahr – Besondere Regelung
Im Jahr Ihres Umzugs nach Österreich kann eine besondere steuerliche Situation entstehen: Sie waren möglicherweise einen Teil des Jahres in Ihrem Herkunftsland steuerpflichtig und werden im laufenden Jahr auch in Österreich steuerpflichtig. In diesem Fall greift das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Einkommensteuer-Tarife in Österreich 2026
Das österreichische Steuersystem basiert auf einem progressiven Stufentarif. Die Einkommensteuersätze für 2026 sind wie folgt gestaffelt:
| Einkommenstufe (jährlich) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 12.816 Euro | 0 % (steuerfrei) |
| 12.816 – 20.818 Euro | 20 % |
| 20.818 – 34.513 Euro | 30 % |
| 34.513 – 66.612 Euro | 40 % |
| 66.612 – 99.266 Euro | 48 % |
| 99.266 – 1.000.000 Euro | 50 % |
| Über 1.000.000 Euro | 55 % |
Wichtig: Diese Steuersätze gelten nur für den jeweiligen Einkommensanteil in der betreffenden Stufe. Der Eingangssteuersatz von 0 % bedeutet, dass die ersten 12.816 Euro des Jahreseinkommens steuerfrei bleiben – ein Vorteil, den Sie auch im Jahr Ihres Umzugs nach Österreich in der Steuererklärung nutzen können.
Vergleich mit Deutschland und der Schweiz
- Österreich: Spitzensteuersatz 55 % (ab 1 Mio. Euro), effektiver Steuersatz für mittlere Einkommen ca. 25–35 %
- Deutschland: Spitzensteuersatz 45 % plus Solidaritätszuschlag, Grundfreibetrag ca. 12.084 Euro
- Schweiz: Steuersätze variieren stark nach Kanton, oft niedriger als in Österreich, aber mit Pflicht-Krankenversicherungsprämien und geringeren Sozialleistungen
Doppelbesteuerungsabkommen – Steuern nicht doppelt zahlen
Eines der wichtigsten Themen bei der Steuererklärung nach dem Umzug nach Österreich ist das Vermeiden einer Doppelbesteuerung. Österreich hat mit über 90 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, darunter alle wichtigen Herkunftsländer.
DBA Österreich – Deutschland
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland regelt:
- Arbeitseinkommen: Wird grundsätzlich im Tätigkeitsstaat besteuert. Wenn Sie nach dem Umzug in Österreich arbeiten, besteuert Österreich Ihr Gehalt
- Renten: Deutsche Renten werden in der Regel in Deutschland besteuert, auch wenn Sie in Österreich leben
- Immobilien: Einkünfte aus Vermietung werden im Belegenheitsstaat besteuert (also dort, wo die Immobilie liegt)
- Kapitalerträge: Dividenden und Zinsen werden grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert, mit möglicher Quellensteuer im Quellenstaat
- Freistellungsmethode oder Anrechnungsmethode: Je nach Einkommensart wird entweder das ausländische Einkommen freigestellt oder die im Ausland gezahlte Steuer auf die österreichische Steuer angerechnet
DBA Österreich – Schweiz
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz enthält ähnliche Regelungen, aber mit einigen Besonderheiten:
- Säule-3a-Guthaben: Bei der Auszahlung nach dem Umzug nach Österreich kann eine Quellensteuer in der Schweiz anfallen, die in Österreich angerechnet wird
- Pensionskassenguthaben: Die steuerliche Behandlung hängt von der Art der Auszahlung ab
- Grenzgängerregelung: Wenn Sie im Grenzgebiet leben und in der Schweiz arbeiten, gelten besondere Regeln
Tipp: Beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt in Ihrem Herkunftsland die Ansässigkeitsbescheinigung für das Umzugsjahr. Dieses Dokument bestätigt, ab wann Sie steuerlich in Österreich ansässig sind, und verhindert Doppelbesteuerung.
Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline
Die Arbeitnehmerveranlagung ist das österreichische Pendant zur deutschen Steuererklärung für Arbeitnehmer. Über das Portal FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) können Sie Ihre Steuererklärung beim Umzug nach Österreich bequem online einreichen.
So melden Sie sich bei FinanzOnline an
- Erstanmeldung: Beantragen Sie den Zugang zu FinanzOnline entweder online (mit Handysignatur/ID Austria) oder persönlich beim Finanzamt
- ID Austria: Die digitale Identität Österreichs – vergleichbar mit der deutschen eID. Sie können sich damit bei FinanzOnline und vielen anderen Behördenportalen anmelden
- Steuernummer: Sie erhalten automatisch eine Steuernummer, wenn Sie in Österreich einen Wohnsitz begründen und erwerbstätig werden
Arbeitnehmerveranlagung einreichen
Die Arbeitnehmerveranlagung umfasst folgende Schritte:
- Einloggen bei FinanzOnline mit Ihrer ID Austria oder den Zugangsdaten
- Einkünfte prüfen: Ihre Lohnzettel werden automatisch von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt
- Werbungskosten eintragen: Alle berufsbedingten Ausgaben, die über dem Werbungskostenpauschale liegen
- Sonderausgaben angeben: z. B. Kirchenbeiträge, Spenden an begünstigte Empfänger
- Außergewöhnliche Belastungen: z. B. Krankheitskosten, die über dem Selbstbehalt liegen
- Absenden – die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Wochen
Tipp für das Umzugsjahr: Im Jahr des Umzugs nach Österreich müssen Sie möglicherweise zwei Steuererklärungen abgeben – eine im Herkunftsland (für den Zeitraum vor dem Umzug) und eine in Österreich (für den Zeitraum nach dem Umzug). Achten Sie auf die jeweiligen Fristen.
Absetzbare Kosten nach dem Umzug nach Österreich
Bei der Steuererklärung nach dem Umzug nach Österreich können Sie unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Kosten steuerlich geltend machen.
Umzugskosten als Werbungskosten
Wenn der Umzug beruflich veranlasst ist (z. B. wegen einer neuen Arbeitsstelle in Österreich), können die Umzugskosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören:
- Transportkosten für Möbel und Hausrat (Rechnung des Umzugsunternehmens)
- Reisekosten am Umzugstag (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand)
- Doppelte Mietzahlung für einen Übergangszeitraum (maximal 6 Monate)
- Maklergebühren für die Wohnungssuche am neuen Arbeitsort
- Umzugskartons und Verpackungsmaterial
Wichtig: Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf. Die Kosten müssen in der Arbeitnehmerveranlagung unter "Werbungskosten" eingetragen werden.
Pendlerpauschale
Wenn Sie nach Ihrem Umzug nach Österreich einen längeren Arbeitsweg haben, können Sie die Pendlerpauschale geltend machen:
- Kleines Pendlerpauschale: Ab 20 km einfacher Strecke, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist
- Großes Pendlerpauschale: Ab 2 km einfacher Strecke, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist (z. B. wegen fehlender Verbindungen)
- Pendlereuro: Zusätzlich zur Pendlerpauschale erhalten Sie 2 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke als jährlichen Absetzbetrag
Weitere absetzbare Kosten
- Arbeitsmittel: Computer, Büromaterial, Fachliteratur
- Fortbildungskosten: Kurse, Seminare, Sprachkurse (wenn beruflich notwendig)
- Homeoffice-Pauschale: Bis zu 3 Euro pro Tag für maximal 100 Tage pro Jahr
- Kirchenbeitrag: Bis zu 600 Euro jährlich (als Sonderausgabe)
- Spenden: An begünstigte Spendenorganisationen (bis zu 10 % des Gesamteinkommens)
Sozialversicherungsbeiträge in Österreich
Neben der Einkommensteuer sind auch die Sozialversicherungsbeiträge ein wichtiger finanzieller Aspekt beim Umzug nach Österreich. In der Steuererklärung werden sie automatisch berücksichtigt.
Beitragssätze für Arbeitnehmer (2026)
| Beitrag | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 3,87 % | 3,78 % |
| Pensionsversicherung | 10,25 % | 12,55 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,95 % | 2,95 % |
| Sonstige (AK-Umlage, WF-Beitrag etc.) | ca. 1 % | ca. 2 % |
| Gesamt | ca. 18 % | ca. 21 % |
Hinweis: Die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Sie müssen sie nicht separat in der Steuererklärung angeben – das erledigt Ihr Arbeitgeber.
Höchstbeitragsgrundlage
Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage berechnet. Diese liegt 2026 bei ca. 6.060 Euro monatlich. Einkommen darüber ist von der Sozialversicherung befreit.
Fristen für die Steuererklärung in Österreich
Folgende Fristen sollten Sie bei der Steuererklärung nach dem Umzug nach Österreich beachten:
- Arbeitnehmerveranlagung (freiwillig): Kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2026 also bis Ende 2031
- Einkommensteuererklärung (Pflicht): Bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres, in Papierform bis 30. April
- Steuerberater: Wenn ein Steuerberater die Erklärung einreicht, gelten verlängerte Fristen (sogenannte Quoten-Regelung)
- Vorauszahlungen: Falls das Finanzamt Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzt, sind diese jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig
Steuerberater finden nach dem Umzug nach Österreich
Gerade im ersten Jahr nach dem Umzug nach Österreich kann die Steuererklärung komplex sein. Ein Steuerberater lohnt sich besonders, wenn:
- Sie im Umzugsjahr Einkünfte in zwei Ländern hatten
- Sie Doppelbesteuerung vermeiden müssen
- Sie Immobilieneinkünfte im Ausland haben
- Sie selbstständig sind oder Einkünfte aus verschiedenen Quellen beziehen
- Sie die österreichischen Absetzbeträge optimal nutzen möchten
So finden Sie den richtigen Steuerberater
- Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW): Auf der Website ksw.or.at finden Sie eine Steuerberater-Suche nach Standort und Spezialisierung
- Spezialisierung auf internationale Steuerfragen: Achten Sie darauf, dass der Steuerberater Erfahrung mit grenzüberschreitenden Steuerfällen hat
- Erstberatung: Viele Steuerberater bieten ein kostenloses oder günstiges Erstgespräch an
- Kosten: Die Honorare sind in Österreich nicht gesetzlich geregelt und variieren – rechnen Sie mit 100–300 Euro für eine Arbeitnehmerveranlagung mit internationalem Bezug
Tipps für das erste Steuerjahr in Österreich
Damit Ihre Steuererklärung beim Umzug nach Österreich reibungslos verläuft, beachten Sie diese praktischen Tipps:
- Belege sammeln ab dem ersten Tag: Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege für berufliche Ausgaben, Umzugskosten und Sonderausgaben auf
- FinanzOnline-Zugang frühzeitig einrichten: Beantragen Sie die ID Austria und den FinanzOnline-Zugang möglichst bald nach dem Umzug
- Ansässigkeitsbescheinigung beantragen: Beim Finanzamt in Österreich und im Herkunftsland, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden
- Letzten Steuerbescheid aus dem Herkunftsland aufbewahren: Dieser kann für die erste österreichische Steuererklärung relevant sein
- Alle Einkünfte deklarieren: In Österreich sind Sie verpflichtet, Ihr Welteinkommen anzugeben – auch wenn es durch das DBA freigestellt wird (Progressionsvorbehalt)
- Sonderzahlungen beachten: In Österreich erhalten Arbeitnehmer in der Regel 14 Monatsgehälter (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld). Diese werden mit einem ermäßigten Steuersatz von nur 6 % besteuert (bis zur Freigrenze von 620 Euro sogar steuerfrei)
- Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag: Prüfen Sie, ob Ihnen diese Absetzbeträge zustehen
Fazit: Steuererklärung beim Umzug nach Österreich richtig angehen
Die Steuererklärung nach dem Umzug nach Österreich muss kein Schreckgespenst sein. Das österreichische Steuersystem ist gut organisiert und über FinanzOnline digital zugänglich. Wer seine Belege sammelt, die Fristen im Blick behält und im Zweifel einen Steuerberater hinzuzieht, kann beim ersten Steuerbescheid in Österreich sogar von Rückzahlungen profitieren.
Denken Sie daran: Ein beruflich bedingter Umzug nach Österreich kann steuerlich absetzbar sein. Bewahren Sie deshalb alle Rechnungen Ihres Umzugsunternehmens sorgfältig auf – sie können bares Geld wert sein.
Wir unterstützen Sie nicht nur beim physischen Transport, sondern stellen Ihnen auch ordnungsgemäße Rechnungen aus, die Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen können.
Jetzt kostenloses Angebot für Ihren Umzug nach Österreich anfragen – wir erstellen Ihnen ein verbindliches Angebot mit detaillierter Rechnung, die Sie steuerlich geltend machen können.