Wer von der Schweiz nach Österreich umzieht, muss einen wichtigen Unterschied beachten: Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. Dadurch wird Ihr Umzugsgut zum Übersiedlungsgut, das beim Grenzübertritt verzollt werden muss. Doch keine Sorge – mit der richtigen Vorbereitung und einem erfahrenen Umzugsunternehmen ist die Zollabwicklung beim Umzug kein Problem. In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen alle Schritte im Detail.
Warum ist der Zoll beim Umzug Schweiz–Österreich relevant?
Innerhalb der Europäischen Union können Sie Ihren Hausrat frei über Grenzen transportieren – es gibt keine Zollkontrollen. Beim Umzug aus der Schweiz ist das anders: Da die Schweiz ein Drittland ist, müssen alle Waren, die Sie nach Österreich einführen, beim Zoll deklariert werden. Das gilt auch für Ihren persönlichen Hausrat.
Die gute Nachricht: Übersiedlungsgut ist in der Regel zoll- und steuerfrei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie müssen also keine Einfuhrzölle oder Einfuhrumsatzsteuer auf Ihre persönlichen Gegenstände zahlen.
Voraussetzungen für zollfreie Einfuhr
Damit Ihr Umzugsgut als Übersiedlungsgut anerkannt wird und von Zöllen und Steuern befreit ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Wohnsitzverlegung
Sie müssen Ihren gewöhnlichen Wohnsitz von der Schweiz nach Österreich verlegen. Dies muss durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden:
- Abmeldebestätigung aus der Schweiz (Gemeinde)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag der neuen Wohnung in Österreich
- Arbeitsvertrag in Österreich (falls zutreffend)
- Meldebestätigung in Österreich
2. Mindestbesitzdauer
Die eingeführten Gegenstände müssen sich mindestens 6 Monate vor dem Umzug in Ihrem Besitz und Gebrauch befunden haben. Neuanschaffungen, die kürzer als sechs Monate in Ihrem Besitz sind, können unter Umständen zollpflichtig sein.
3. Persönlicher Gebrauch
Das Übersiedlungsgut darf nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Gewerbliche Waren oder Gegenstände, die zum Verkauf bestimmt sind, fallen nicht unter die Befreiung.
4. Einführungsfrist
Sie haben ab dem Datum Ihrer Wohnsitzverlegung 12 Monate Zeit, um Ihr Übersiedlungsgut nach Österreich einzuführen. Der Umzug kann auch in mehreren Teillieferungen erfolgen.
Welche Formulare werden benötigt?
Schweizer Seite: Ausfuhrzollanmeldung
Beim Verlassen der Schweiz müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Formular 18.44 – Die offizielle Zollanmeldung für Übersiedlungsgut der Schweizer Zollverwaltung. Dieses Formular listet alle Gegenstände auf, die ausgeführt werden.
- Detaillierte Inventarliste – Eine vollständige Aufstellung aller Umzugsgüter mit Beschreibung und ungefährem Wert
- Personalausweis oder Reisepass des Umziehenden
- Abmeldebestätigung der Schweizer Gemeinde
Österreichische Seite: EU-Einfuhrzollanmeldung
Bei der Einreise nach Österreich sind folgende Dokumente erforderlich:
- Zollanmeldung für die Einfuhr von Übersiedlungsgut (wird am österreichischen Grenzzollamt abgegeben)
- Nachweis der Wohnsitzverlegung (Meldezettel oder Mietvertrag)
- Kopie der Schweizer Ausfuhranmeldung (Formular 18.44)
- Inventarliste – muss mit der Schweizer Ausfuhrliste übereinstimmen
Schritt-für-Schritt: So läuft die Zollabwicklung ab
Schritt 1: Inventarliste erstellen
Erstellen Sie eine detaillierte Inventarliste aller Gegenstände, die nach Österreich transportiert werden. Die Liste sollte folgende Informationen enthalten:
- Bezeichnung des Gegenstands (z. B. „Sofa, 3-Sitzer, braun")
- Ungefähres Anschaffungsjahr
- Geschätzter Zeitwert
- Stückzahl
Tipp: Gliedern Sie die Liste nach Räumen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche etc.), das erleichtert die Arbeit am Zoll erheblich.
Schritt 2: Formular 18.44 ausfüllen
Das Formular 18.44 ist bei der Schweizer Zollverwaltung erhältlich. Ein professionelles Umzugsunternehmen füllt dieses Formular in der Regel für Sie aus und kennt alle Anforderungen.
Schritt 3: Zollabfertigung an der Grenze
Am Tag des Umzugs fährt der Umzugswagen zum zuständigen Grenzzollamt. Dort werden die Dokumente geprüft und gestempelt. In der Regel dauert die Zollabfertigung 30 bis 60 Minuten, sofern alle Unterlagen vollständig sind.
Die wichtigsten Grenzübergänge für Umzüge Schweiz–Österreich sind:
- St. Margrethen – Höchst (Vorarlberg)
- Buchs – Feldkirch (Vorarlberg)
- Kreuzlingen – Konstanz (mit Weiterfahrt über Deutschland nach Österreich)
Schritt 4: Ankunft und Registrierung
Nach der Zollabfertigung kann das Umzugsgut in Ihre neue Wohnung in Österreich gebracht werden. Bewahren Sie alle Zolldokumente und Stempel sorgfältig auf – diese benötigen Sie als Nachweis, falls das Finanzamt die Einfuhr nachprüfen sollte.
Was darf nicht zollfrei eingeführt werden?
Bestimmte Gegenstände fallen nicht unter die Übersiedlungsgut-Befreiung:
- Kraftfahrzeuge – Fahrzeuge unterliegen einer eigenen Zollregelung und müssen separat angemeldet werden. Es fällt die NoVA (Normverbrauchsabgabe) an.
- Alkoholische Getränke – Nur begrenzte Mengen für den persönlichen Bedarf sind zollfrei (max. 1 Liter Spirituosen, 2 Liter Wein)
- Tabakwaren – Ebenfalls nur in begrenzten Mengen zollfrei
- Gewerbliche Waren – Gegenstände, die zum Verkauf oder zur gewerblichen Nutzung bestimmt sind
- Neuware – Gegenstände, die weniger als 6 Monate in Ihrem Besitz sind
Sonderfälle und häufige Fragen
Haustiere
Haustiere wie Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Sie fallen nicht unter die Übersiedlungsgut-Regelung, sondern unterliegen den Veterinärbestimmungen.
Erbstücke und Geschenke
Gegenstände, die Sie geerbt haben, können ebenfalls als Übersiedlungsgut eingeführt werden, sofern Sie die Erbschaft nachweisen können (z. B. durch ein Erbschein oder Testament).
Teillieferungen
Wenn Sie Ihren Umzug in mehreren Fuhren durchführen, müssen Sie dies bei der ersten Zollanmeldung angeben. Jede weitere Lieferung wird dann als Teillieferung des gleichen Übersiedlungsguts behandelt.
E-Bikes und Elektrofahrzeuge
E-Bikes mit einer Leistung bis 250 Watt und einer Unterstützung bis 25 km/h gelten als Fahrräder und können als Übersiedlungsgut eingeführt werden. Stärkere E-Bikes und Elektroautos unterliegen der Kfz-Regelung.
Warum ein professionelles Umzugsunternehmen die Zollabwicklung übernehmen sollte
Die Zollformalitäten beim Umzug von der Schweiz nach Österreich sind komplex und fehleranfällig. Ein erfahrenes internationales Umzugsunternehmen bietet folgende Vorteile:
- Erfahrung mit Hunderten Schweiz–Österreich-Umzügen pro Jahr
- Vollständige Dokumentenvorbereitung inklusive Formular 18.44 und Inventarliste
- Begleitung am Grenzzollamt durch geschultes Personal
- Zeitersparnis: Die Zollabfertigung läuft deutlich schneller, wenn alle Dokumente korrekt vorbereitet sind
- Rechtssicherheit: Keine Fehler bei der Deklaration, die zu Nachzahlungen führen könnten
Fazit
Die Zollabwicklung beim Umzug von der Schweiz nach Österreich ist mit der richtigen Vorbereitung problemlos zu bewältigen. Das Wichtigste: Stellen Sie sicher, dass alle Gegenstände mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz waren, erstellen Sie eine vollständige Inventarliste und lassen Sie die Formalitäten idealerweise von einem erfahrenen Umzugsunternehmen übernehmen. So steht Ihrem stressfreien Neustart in Österreich nichts im Wege.