Wer einen Umzug nach Österreich plant und sein Auto mitnimmt, steht vor einer Reihe von bürokratischen Schritten. Die Ummeldung eines Fahrzeugs in Österreich ist aufwendiger als ein einfacher Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands. In diesem Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Auto in Österreich anmelden – von der Einzelgenehmigung über die NoVA bis zum Pickerl.
Fristen beachten – Wann muss das Auto umgemeldet werden?
Nach der Wohnsitzanmeldung in Österreich haben Sie grundsätzlich einen Monat Zeit, Ihr Fahrzeug umzumelden. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Hauptwohnsitzmeldung. Wird die Frist überschritten, drohen Strafen und Ihr ausländisches Kennzeichen verliert seine Gültigkeit im österreichischen Straßenverkehr.
Wichtig: Solange Sie Ihren Hauptwohnsitz noch in Deutschland haben, dürfen Sie mit dem deutschen Kennzeichen in Österreich fahren. Sobald der Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt wird, beginnt die Monatsfrist.
Schritt 1: Einzelgenehmigung beim Landeshauptmann
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine einfache Kennzeichenumschreibung für importierte Fahrzeuge. Stattdessen benötigen Sie eine Einzelgenehmigung gemäß §§ 28–31 KFG (Kraftfahrgesetz).
Benötigte Unterlagen
- Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (CoC – Certificate of Conformity) oder EWG-Betriebserlaubnis
- Ausländischer Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Kaufvertrag oder Nachweis des Eigentums
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Meldebestätigung aus Österreich
Die Einzelgenehmigung wird von der zuständigen Landesregierung oder einer bevollmächtigten Prüfstelle ausgestellt. In der Praxis übernehmen oft Prüforganisationen wie ÖAMTC oder ARBÖ die Abwicklung.
Kosten der Einzelgenehmigung
Die Kosten für die Einzelgenehmigung belaufen sich auf etwa 150 bis 300 Euro, je nach Bundesland und Aufwand. Wenn das CoC-Papier vorliegt, ist der Prozess einfacher und günstiger. Ohne CoC muss eine technische Prüfung durchgeführt werden, was die Kosten erhöht.
Schritt 2: Die NoVA – Normverbrauchsabgabe
Die NoVA (Normverbrauchsabgabe) ist eine Steuer, die beim erstmaligen Zulassen eines Fahrzeugs in Österreich anfällt. Sie betrifft auch importierte Gebrauchtwagen und kann je nach Fahrzeug erhebliche Kosten verursachen.
Wie wird die NoVA berechnet?
Seit 2021 basiert die NoVA-Berechnung auf den CO₂-Emissionen des Fahrzeugs (nach WLTP):
- Grundformel: (CO₂ in g/km – 102) ÷ 5 = NoVA-Satz in Prozent
- Der errechnete Prozentsatz wird auf den Netto-Kaufpreis (bei Gebrauchtwagen: gemeiner Wert) angewendet
- Ein Malus kommt hinzu für Fahrzeuge mit CO₂-Emissionen über 155 g/km (Stand 2026)
- Elektrofahrzeuge sind von der NoVA befreit
Rechenbeispiel
Ein Gebrauchtwagen mit 150 g/km CO₂ und einem Wert von 15.000 Euro:
- NoVA-Satz: (150 – 102) ÷ 5 = 9,6 %
- NoVA: 15.000 × 9,6 % = 1.440 Euro
Tipp: Nutzen Sie den NoVA-Rechner auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen, um die genaue Höhe für Ihr Fahrzeug zu berechnen.
Übersiedlungsgut-Befreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine NoVA-Befreiung als Übersiedlungsgut beantragen:
- Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate vor dem Umzug auf Sie zugelassen gewesen sein
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz nachweislich nach Österreich verlegen
- Das Fahrzeug darf innerhalb von 12 Monaten nach der Einfuhr nicht verkauft werden
Die Befreiung ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Legen Sie alle Nachweise (alte Zulassung, Meldebestätigungen) sorgfältig bereit.
Schritt 3: §57a-Überprüfung – Das Pickerl
Das Pickerl (offiziell: §57a-Begutachtung) ist die österreichische Entsprechung des deutschen TÜV. Jedes in Österreich zugelassene Fahrzeug benötigt eine gültige Begutachtungsplakette.
Ablauf der §57a-Überprüfung
- Die Überprüfung wird von autorisierten Werkstätten, ÖAMTC- oder ARBÖ-Prüfzentren durchgeführt
- Geprüft werden Bremsen, Beleuchtung, Fahrwerk, Abgaswerte, Karosserie und Sicherheitsausstattung
- Die Kosten liegen bei etwa 30 bis 80 Euro (je nach Werkstatt)
- Neue Fahrzeuge müssen erstmals nach 3 Jahren zur Überprüfung, danach alle 2 Jahre, ab einem Alter von 5 Jahren jährlich
Deutsche TÜV-Plakette
Eine gültige deutsche TÜV-Plakette wird bei der Erstzulassung in Österreich in der Regel anerkannt. Sie müssen jedoch bei der nächsten fälligen Überprüfung das österreichische Pickerl erwerben.
Schritt 4: Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle
Mit allen gesammelten Unterlagen können Sie nun zur Kfz-Zulassungsstelle gehen. In Österreich sind die Zulassungsstellen bei den Bezirkshauptmannschaften oder in Statutarstädten beim Magistrat angesiedelt. Alternativ bieten viele Kfz-Betriebe einen Zulassungsservice an.
Benötigte Unterlagen für die Zulassung
- Einzelgenehmigungsbescheid
- Nachweis der NoVA-Zahlung oder Befreiung
- Gültiges §57a-Gutachten (oder anerkannte TÜV-Plakette)
- Haftpflichtbestätigung eines österreichischen Anbieters
- Meldebestätigung
- Lichtbildausweis
Kosten der Zulassung
| Position | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Einzelgenehmigung | 150 – 300 € |
| NoVA (fahrzeugabhängig) | 0 – 5.000+ € |
| §57a-Überprüfung (Pickerl) | 30 – 80 € |
| Zulassungsgebühren | 100 – 200 € |
| Kennzeichen | 20 – 30 € |
| Gesamt (ohne NoVA) | 300 – 610 € |
Motorbezogene Steuer – Die laufende Kfz-Steuer
In Österreich gibt es keine Kfz-Steuer im deutschen Sinne, sondern die motorbezogene Steuer, die über die Haftpflicht-Prämie abgebucht wird. Die Höhe richtet sich nach der Motorleistung in kW:
- Für Benziner und Diesel: Berechnung basierend auf kW
- Elektrofahrzeuge sind bis 2030 befreit
- Die Steuer wird monatlich oder vierteljährlich mit der Haftpflicht-Prämie verrechnet
Sonderfälle und häufige Fragen
Leasingfahrzeuge
Leasingfahrzeuge aus Deutschland können nicht einfach nach Österreich mitgenommen werden. Klären Sie mit Ihrem Leasinggeber, ob eine Übernahme des Vertrags oder eine vorzeitige Ablöse möglich ist.
Oldtimer und historische Fahrzeuge
Für Oldtimer (älter als 30 Jahre) gibt es in Österreich spezielle Zulassungsklassen mit reduzierten Steuersätzen. Eine historische Begutachtung ist erforderlich.
Motorräder
Für Motorräder gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für PKW. Die NoVA entfällt bei Motorrädern seit 2020 – stattdessen wird die motorbezogene Steuer direkt erhoben.
Checkliste: Auto ummelden nach Österreich
- Vor dem Umzug: CoC-Papier besorgen, Abmeldung in Deutschland vorbereiten
- Nach der Wohnsitzmeldung: Einzelgenehmigung beantragen (Monatsfrist beachten)
- NoVA klären: Berechnen oder Befreiung als Übersiedlungsgut beantragen
- Pickerl holen: §57a-Überprüfung bei einer autorisierten Stelle
- Haftpflicht abschließen: Bei einem österreichischen Anbieter
- Zulassung durchführen: Bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat
- Altes Kennzeichen zurückgeben: Abmeldung in Deutschland abschließen
Fazit
Die Ummeldung eines Autos nach dem Umzug nach Österreich ist zwar mit einigem Aufwand verbunden, aber gut planbar. Kümmern Sie sich frühzeitig um das CoC-Papier und informieren Sie sich über die NoVA-Kosten für Ihr Fahrzeug. Wer die Monatsfrist einhält und alle Unterlagen vorbereitet hat, erledigt die Ummeldung innerhalb weniger Tage.
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