Familien, die einen Umzug nach Österreich planen, stellen sich eine wichtige Frage: Wie funktioniert die Familienförderung in Österreich? Die gute Nachricht: Österreich bietet ein umfassendes System an Familienleistungen, das in vielen Bereichen sogar großzügiger ist als das deutsche Modell. In diesem Ratgeber erklären wir, wie Sie nach dem Umzug die Familienbeihilfe beantragen, welche Beträge Ihnen zustehen und wie sich das System vom deutschen Kindergeld unterscheidet.
Was ist die Familienbeihilfe?
Die Familienbeihilfe ist die österreichische Entsprechung des deutschen Kindergeldes. Sie wird monatlich an Familien mit Kindern ausgezahlt und soll die finanzielle Belastung durch Kinderbetreuung und Erziehung abfedern. Im Gegensatz zum deutschen Kindergeld ist die österreichische Familienbeihilfe nach Alter gestaffelt – ältere Kinder erhalten höhere Beträge.
Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?
Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die:
- Ihren Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) in Österreich haben
- Mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben
- Österreichische Staatsbürger, EU/EWR-Bürger oder Schweizer Bürger sind
- Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel sein können
Als EU-Bürger haben Sie nach Ihrem Umzug nach Österreich sofort Anspruch auf Familienbeihilfe, sobald Ihr Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Aktuelle Beträge der Familienbeihilfe (Stand 2026)
Die Familienbeihilfe ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt:
| Alter des Kindes | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Ab Geburt | 120,60 € |
| Ab 3 Jahren | 128,50 € |
| Ab 10 Jahren | 149,00 € |
| Ab 19 Jahren | 174,70 € |
Geschwisterstaffelung
Zusätzlich gibt es eine Geschwisterstaffelung, die den monatlichen Betrag pro Kind erhöht:
- 2 Kinder: + 7,10 € pro Kind
- 3 Kinder: + 17,40 € pro Kind
- 4 Kinder: + 26,50 € pro Kind
- 5 Kinder: + 32,00 € pro Kind
- 6 Kinder: + 35,70 € pro Kind
- Ab dem 7. Kind: + 52,00 € pro Kind
Kinderabsetzbetrag
Zusätzlich zur Familienbeihilfe wird automatisch der Kinderabsetzbetrag von 67,80 Euro pro Kind und Monat ausgezahlt. Dieser wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen – Sie müssen ihn nicht gesondert beantragen.
Familienbeihilfe beantragen – Schritt für Schritt
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag auf Familienbeihilfe wird beim zuständigen Finanzamt gestellt. Sie können den Antrag auf verschiedenen Wegen einreichen:
- Online über FinanzOnline (empfohlen)
- Schriftlich per Post an das zuständige Finanzamt
- Persönlich beim Finanzamt Ihres Wohnortes
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes (bei ausländischen Urkunden ggf. mit Apostille oder beglaubigter Übersetzung)
- Meldebestätigung aller Familienmitglieder
- Reisepass oder Personalausweis des Antragstellers
- Anmeldebestätigung (bei EU-Bürgern)
- Schulbesuchsbestätigung (bei Kindern über 18 Jahren)
- Nachweis über Erwerbstätigkeit oder Aufenthaltstitel
Bearbeitungszeit und Auszahlung
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 8 Wochen. Die Auszahlung erfolgt monatlich, wobei die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag gemeinsam auf Ihr Bankkonto überwiesen werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel am ersten Dienstag eines Monats für den laufenden Monat.
Familienbonus Plus – Steuerbonus für Familien
Neben der Familienbeihilfe gibt es in Österreich den Familienbonus Plus, einen Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast von Familien direkt reduziert.
Höhe des Familienbonus Plus
- Für Kinder bis 18 Jahre: 2.000 Euro pro Jahr (ca. 166,67 € pro Monat)
- Für Kinder über 18 Jahre (in Ausbildung): 650 Euro pro Jahr
Der Familienbonus Plus kann entweder über die Lohnverrechnung (monatliche Berücksichtigung durch den Arbeitgeber) oder über die Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) geltend gemacht werden.
Voraussetzung: Für das Kind muss Familienbeihilfe bezogen werden. Der Bonus kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden (50:50 oder 100:0).
Vergleich: Familienbeihilfe vs. deutsches Kindergeld
| Merkmal | Österreich | Deutschland |
|---|---|---|
| Bezeichnung | Familienbeihilfe | Kindergeld |
| Grundbetrag (1. Kind) | 120,60 € + 67,80 € KAB = 188,40 € | 250 € |
| Altersstaffelung | Ja (steigend nach Alter) | Nein |
| Geschwisterbonus | Ja (steigend pro Kind) | Nein |
| Zusätzlicher Steuerbonus | Familienbonus Plus (2.000 €/Jahr) | Kinderfreibetrag (alternativ) |
| Bis welches Alter | 24 Jahre (in Ausbildung) | 25 Jahre (in Ausbildung) |
Fazit des Vergleichs: Der Grundbetrag in Österreich ist zwar niedriger als das deutsche Kindergeld, aber durch die Altersstaffelung, die Geschwisterstaffelung und den Familienbonus Plus kann die Gesamtförderung in Österreich je nach Familiensituation höher ausfallen als in Deutschland.
Kinderbetreuungsgeld – Für die erste Zeit nach der Geburt
Falls Sie kurz nach Ihrem Umzug nach Österreich ein Kind erwarten, steht Ihnen möglicherweise das Kinderbetreuungsgeld zu. Es gibt zwei Varianten:
Pauschales Kinderbetreuungsgeld
- Wird unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit gewährt
- Verschiedene Bezugsvarianten: zwischen 365 und 851 Tagen (ein Elternteil) bzw. 456 und 1.063 Tagen (beide Elternteile)
- Der Tagessatz variiert zwischen 14,53 € und 35,85 € je nach gewählter Variante
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
- Setzt eine Erwerbstätigkeit vor der Geburt voraus
- 80 % des letzten Nettoeinkommens (max. 69,83 €/Tag)
- Bezugsdauer: 365 Tage (ein Elternteil) bzw. 426 Tage (beide Elternteile)
Differenzzahlung bei grenzüberschreitenden Situationen
Wenn ein Elternteil in Österreich lebt und der andere weiterhin in Deutschland arbeitet, kommen die EU-Verordnungen zur Koordinierung der Sozialsysteme zur Anwendung. In der Regel gilt:
- Das Land, in dem der erwerbstätige Elternteil arbeitet, zahlt die Familienleistung vorrangig
- Das Wohnsitzland zahlt eine Differenzzahlung, falls die dortige Leistung höher wäre
Diese Regelung kann komplex sein. Wir empfehlen, sich beim Finanzamt oder einer Beratungsstelle über Ihren individuellen Fall zu informieren.
Praktische Tipps für Familien nach dem Umzug
- Familienbeihilfe sofort beantragen: Der Anspruch besteht ab dem Monat der Antragstellung – nicht rückwirkend (Ausnahme: bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich bei verspäteter Antragstellung)
- FinanzOnline einrichten: Damit können Sie die Familienbeihilfe bequem online verwalten und den Status Ihres Antrags überprüfen
- Deutsches Kindergeld abmelden: Informieren Sie die deutsche Familienkasse über Ihren Umzug nach Österreich
- Schulbesuchsbestätigung vorbereiten: Für Kinder über 18 Jahren ist diese jährlich beim Finanzamt einzureichen
Fazit
Die Familienbeihilfe in Österreich ist ein wichtiger Baustein der Familienförderung und steht Ihnen nach dem Umzug nach Österreich als EU-Bürger sofort zu. Mit der Altersstaffelung, dem Geschwisterbonus und dem Familienbonus Plus bietet Österreich ein attraktives Gesamtpaket für Familien.
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